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Aktuelles

01.01.2024

Digitales Jahresprogramm 2024 der SKM-Vereine

Informationen - bitte hier klicken

14.06.2024

Einführungskurs in die Rechtliche Betreuung

Veranstalter: SKM Sigmaringen e.V.

Referent: Alexander Teubl

Wo: Online via Zoom

Wann: freitags (20.09./27.09./04.10./11.10.) je von 17:00 - 21:00 Uhr

Anmeldung bis 19.09.2024 unter raeffle@skm-sigmaringen.de

Einladung / Infos zur Veranstaltung

31.10.2024

Stellenausschreibung Vereinsbetreuer*in (m/w/d)

Wir suchen zum nächtmöglichen Zeitpunkt:

Vereinsbetreuer*in (m/w/d)

22.10.2024

Erben und Testament

Veranstalter: SKM Waldshut e.V.

Referent: Bernhard Götz

Wo: Online via Zoom

Wann: 22.10.2024 um 19 Uhr

Anmeldung bis 15.10.2024 unter info@skm-waldshut.de

Plakat

07.11.2024

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Veranstalter: SKM Heidelberg e.V.

Referent: Laura Plöger

Wann: 07.11.2024 um 18:00 Uhr

Anmeldung unter: ploeger@skm-heidelberg.de

Anmeldeschluss: 31.10.2024

Informationen zur Veranstaltung

29.10.2024

Anvertrautenschutz

Veranstalter: SKM Ortenau e.V.

Referentin: Tanja Stahlhoff

Wo: Online, via Zoom

Wann: 29.10.204 um 18:00 Uhr

Anmeldung bis 22. Oktober 2024 unter info@skm-ortenau.de

Plakat

07.12.2024

Adventsfeier zusammen mit unseren Betreuten

Wo: Schwarzer Ritter (Gemeindezentrum) in Sigmaringen

Wann: 14:00 Uhr

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Sie haben Fragen zur Rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung? Rufen Sie uns gerne an oder stellen Sie hier Ihre Frage bei der Onlineberatung:

Online-Beratung der Caritas

Rechtliche Betreuung

Das Leben selbst in die Hand nehmen - mit Unterstützung

Eine Krankheit, eine Behinderung oder einfach nur das Alter können dazu führen, dass Menschen nicht mehr alleine zurechtkommen. Einige sind psychisch krank, andere leiden an einer Sucht, wieder anderen wird durch eine Behinderung erschwert, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es eigentlich möchten. Manche haben im Alter geistig und körperlich abgebaut, haben sich zurückgezogen.

Dabei sein ist wichtig!

Die Rechtliche Betreuung möchte diesen Menschen trotz aller Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung ihrer Grundrechte ermöglichen. Sie sollen wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und auch vertragliche Entscheidungen fällen können.

Ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter übernehmen im SKM diese Aufgabe. Familienangehörige und Ehrenamtliche werden im SKM beraten, begleitet und unterstützt. Wir bieten Erfahrungsaustausch und Fortbildung an. Außerdem informieren wir über Vorsorgemöglichkeiten durch Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.

Das Info-Video

Mehr zu unserer Arbeit sehen Sie im folgenden Video.

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Wer kann Rechtliche/r Betreuer/in werden?

Grundsätzlich kann jeder Betreuer werden. In § 1897 BGB heißt es u.a.:

„Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen...“.

Es kommen vor allem volljährige Personen infrage, die in engem Kontakt zu dem Hilfebedürftigen stehen, z.B. Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen.

Der zu Betreuende selbst kann, sofern er noch in der Lage ist, Wünsche zur Betreuerbestellung äußern. Die von ihm Vorgeschlagenen müssen allerdings bereit und in der Lage sein, die Betreuung zu übernehmen. Das Gericht wird jedoch darauf achten, dass es bei einer evtl. Betreuerbestellung weder zu Interessenskonflikten kommt.

Infrage kommen jedoch auch solche Mitbürger, die bereit und in der Lage sind, einen Dienst am Mitmenschen zu übernehmen, zu denen sie vorher keinen Kontakt hatten. Sie werden hierzu von Mitarbeitern der Betreuungsbehörde, der Betreuungsvereine oder vom Gericht zur Übernahme für dieses bürgerliches Ehrenamt befragt.

Lehnt der zu Betreuende eine bestimmte Person als Betreuer ab, so hat das Gericht hierauf Rücksicht zu nehmen.

 

Die Rechte eines rechtlichen Betreuers

  • Hilfe und Begleitung durch den Betreuungsverein
  • Ersatz von Aufwendungen (Pauschale, z. Zt. 399,00 Euro (jährlich)

  • Ersatz von tatsächlichen Aufwendung durch Nachweis

  • Hilfe durch Betreuungsbehörden

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über das Land BaWü

  • Vollkaskoversicherung bei der Ausübung des Ehrenamtes durch den  SKM-Betreuungsverein