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Veranstalter: SKM Sigmaringen e.V.
Referent: Alexander Teubl
Wo: Online via Zoom
Wann: freitags (20.09./27.09./04.10./11.10.) je von 17:00 - 21:00 Uhr
Anmeldung bis 19.09.2024 unter raeffle@skm-sigmaringen.de
Einladung / Infos zur Veranstaltung
Veranstalter: SKM Waldshut e.V.
Referent: Bernhard Götz
Wo: Online via Zoom
Wann: 22.10.2024 um 19 Uhr
Anmeldung bis 15.10.2024 unter info@skm-waldshut.de
Veranstalter: SKM Heidelberg e.V.
Referent: Laura Plöger
Wann: 07.11.2024 um 18:00 Uhr
Anmeldung unter: ploeger@skm-heidelberg.de
Anmeldeschluss: 31.10.2024
Informationen zur Veranstaltung
Veranstalter: SKM Ortenau e.V.
Referentin: Tanja Stahlhoff
Wo: Online, via Zoom
Wann: 29.10.204 um 18:00 Uhr
Anmeldung bis 22. Oktober 2024 unter info@skm-ortenau.de
Eine Krankheit, eine Behinderung oder einfach nur das Alter können dazu führen, dass Menschen nicht mehr alleine zurechtkommen. Einige sind psychisch krank, andere leiden an einer Sucht, wieder anderen wird durch eine Behinderung erschwert, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es eigentlich möchten. Manche haben im Alter geistig und körperlich abgebaut, haben sich zurückgezogen.
Die Rechtliche Betreuung möchte diesen Menschen trotz aller Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung ihrer Grundrechte ermöglichen. Sie sollen wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und auch vertragliche Entscheidungen fällen können.
Ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter übernehmen im SKM diese Aufgabe. Familienangehörige und Ehrenamtliche werden im SKM beraten, begleitet und unterstützt. Wir bieten Erfahrungsaustausch und Fortbildung an. Außerdem informieren wir über Vorsorgemöglichkeiten durch Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.
Mehr zu unserer Arbeit sehen Sie im folgenden Video.
Sie haben Fragen zur Rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung? Rufen Sie uns gerne an oder stellen Sie hier Ihre Frage bei der Onlineberatung!
Wer kann Rechtliche/r Betreuer/in werden?
Grundsätzlich kann jeder Betreuer werden. In § 1897 BGB heißt es u.a.:
„Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen...“.
Es kommen vor allem volljährige Personen infrage, die in engem Kontakt zu dem Hilfebedürftigen stehen, z.B. Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen.
Der zu Betreuende selbst kann, sofern er noch in der Lage ist, Wünsche zur Betreuerbestellung äußern. Die von ihm Vorgeschlagenen müssen allerdings bereit und in der Lage sein, die Betreuung zu übernehmen. Das Gericht wird jedoch darauf achten, dass es bei einer evtl. Betreuerbestellung weder zu Interessenskonflikten kommt.
Infrage kommen jedoch auch solche Mitbürger, die bereit und in der Lage sind, einen Dienst am Mitmenschen zu übernehmen, zu denen sie vorher keinen Kontakt hatten. Sie werden hierzu von Mitarbeitern der Betreuungsbehörde, der Betreuungsvereine oder vom Gericht zur Übernahme für dieses bürgerliches Ehrenamt befragt.
Lehnt der zu Betreuende eine bestimmte Person als Betreuer ab, so hat das Gericht hierauf Rücksicht zu nehmen.
Die Rechte eines rechtlichen Betreuers
Ersatz von Aufwendungen (Pauschale, z. Zt. 399,00 Euro (jährlich)
Ersatz von tatsächlichen Aufwendung durch Nachweis
Hilfe durch Betreuungsbehörden
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über das Land BaWü
Vollkaskoversicherung bei der Ausübung des Ehrenamtes durch den SKM-Betreuungsverein