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Aktuelles

01.01.2024

Digitales Jahresprogramm 2024 der SKM-Vereine

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19.03.2024

Berichte im neuen Betreuungsrecht - Anfangsbericht, Jahresbericht, Schlussbericht

Veranstalter: SKM Schwarzwald-Baar e.V.

Referent: Wolfram Fackler

Wo: online, via Zoom

Wann: 18:30 Uhr

Anmeldung bis 12.03.2024 unter skm@skm-sb.de

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Sie haben Fragen zur Rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung? Rufen Sie uns gerne an oder stellen Sie hier Ihre Frage bei der Onlineberatung:

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Rechtliche Betreuung

Das Leben selbst in die Hand nehmen - mit Unterstützung

Eine Krankheit, eine Behinderung oder einfach nur das Alter können dazu führen, dass Menschen nicht mehr alleine zurechtkommen. Einige sind psychisch krank, andere leiden an einer Sucht, wieder anderen wird durch eine Behinderung erschwert, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es eigentlich möchten. Manche haben im Alter geistig und körperlich abgebaut, haben sich zurückgezogen.

Dabei sein ist wichtig!

Die Rechtliche Betreuung möchte diesen Menschen trotz aller Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung ihrer Grundrechte ermöglichen. Sie sollen wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und auch vertragliche Entscheidungen fällen können.

Ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter übernehmen im SKM diese Aufgabe. Familienangehörige und Ehrenamtliche werden im SKM beraten, begleitet und unterstützt. Wir bieten Erfahrungsaustausch und Fortbildung an. Außerdem informieren wir über Vorsorgemöglichkeiten durch Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.

Das Info-Video

Mehr zu unserer Arbeit sehen Sie im folgenden Video.

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Wer kann Rechtliche/r Betreuer/in werden?

Grundsätzlich kann jeder Betreuer werden. In § 1897 BGB heißt es u.a.:

„Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen...“.

Es kommen vor allem volljährige Personen infrage, die in engem Kontakt zu dem Hilfebedürftigen stehen, z.B. Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen.

Der zu Betreuende selbst kann, sofern er noch in der Lage ist, Wünsche zur Betreuerbestellung äußern. Die von ihm Vorgeschlagenen müssen allerdings bereit und in der Lage sein, die Betreuung zu übernehmen. Das Gericht wird jedoch darauf achten, dass es bei einer evtl. Betreuerbestellung weder zu Interessenskonflikten kommt.

Infrage kommen jedoch auch solche Mitbürger, die bereit und in der Lage sind, einen Dienst am Mitmenschen zu übernehmen, zu denen sie vorher keinen Kontakt hatten. Sie werden hierzu von Mitarbeitern der Betreuungsbehörde, der Betreuungsvereine oder vom Gericht zur Übernahme für dieses bürgerliches Ehrenamt befragt.

Lehnt der zu Betreuende eine bestimmte Person als Betreuer ab, so hat das Gericht hierauf Rücksicht zu nehmen.

 

Die Rechte eines rechtlichen Betreuers

  • Hilfe und Begleitung durch den Betreuungsverein
  • Ersatz von Aufwendungen (Pauschale, z. Zt. 399,00 Euro (jährlich)

  • Ersatz von tatsächlichen Aufwendung durch Nachweis

  • Hilfe durch Betreuungsbehörden

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über das Land BaWü

  • Vollkaskoversicherung bei der Ausübung des Ehrenamtes durch den  SKM-Betreuungsverein